29.09.2026 · CHF · de-CH
Die offiziellen Werte auf einen Blick
Der Referenzzinssatz beträgt 1,25 %. Der zugrunde liegende hypothekarische Durchschnittszinssatz lag am Stichtag 30. Juni 2026 bei 1,31 %.
Nach Angaben des BWO bleibt der Referenzzinssatz auf diesem Niveau, solange der Durchschnittszinssatz nicht unter 1,13 % sinkt oder über 1,37 % steigt.
- Referenzzinssatz: 1,25 %.
- Durchschnittszinssatz: 1,31 %.
- Nächster Publikationstermin 2026: 1. Dezember 2026.
Was private Vermieter jetzt prüfen sollten
Da der Referenzzinssatz gegenüber der vorherigen Publikation unverändert ist, entsteht allein durch die September-Publikation kein neuer Erhöhungs- oder Senkungsschritt.
Entscheidend bleibt, auf welchem Referenzzinssatz der aktuell bezahlte Mietzins beruht. Diese Information findet sich häufig im Mietvertrag oder in der letzten rechtswirksamen Mietzinsanpassung.
Welche Unterlagen ins Mietdossier gehören
- Mietvertrag und Nachträge.
- Aktueller Nettomietzins und Datum des Inkrafttretens.
- Referenzzinssatz, auf dem der aktuelle Mietzins beruht.
- Berechnungen und Mitteilungen zu früheren Mietzinsanpassungen.
- Nebenkostenabrechnungen und Belege getrennt vom Nettomietzins.
- Kanton und Gemeinde des Mietobjekts.
Referenzzinssatz ist nicht der SNB-Leitzins
Der mietrechtliche Referenzzinssatz wird nicht direkt aus dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank übernommen. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt der inländischen Hypothekarforderungen und reagiert deshalb verzögert.
- Leitzins: geldpolitisches Instrument der SNB.
- Referenzzinssatz: mietrechtlicher Referenzwert des BWO.
Offizielle Quellen
- BWO — Hypothekarischer Referenzzinssatz ↗
- BWO — Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz ↗
Wichtig: ISULAB organisiert das Mietdossier, ersetzt aber weder amtliche Quellen noch eine auf den Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung.