29.09.2026 · CHF · de-CH
Der 2,91-%-Richtwert
Das BWO erklärt: Sinkt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, ergibt sich grundsätzlich ein Senkungsanspruch von 2,91 %. Dieser Wert betrifft nur den Effekt des Referenzzinssatzes; andere Kostenfaktoren können das Ergebnis verändern.
Beispiel mit 2 000 CHF Nettomietzins
2,91 % von 2 000 CHF entsprechen 58,20 CHF pro Monat. Das ist nur ein Rechenbeispiel zum Referenzzinssatz und kein automatisch geschuldeter Endbetrag.
- Ausgangsmietzins: 2 000 CHF.
- Richtwert: 2,91 %.
- Rechnerischer Effekt: 58,20 CHF pro Monat.
Vor einer Antwort an die Mieterschaft prüfen
- Welcher Referenzzinssatz liegt dem aktuellen Mietzins zugrunde?
- Wurde eine frühere Senkung bereits berücksichtigt?
- Welche Teuerungs- oder Kostenfaktoren sind im konkreten Mietverhältnis relevant?
- Ist der Mietzins indexiert, gestaffelt oder anderweitig speziell geregelt?
- Sind Berechnung und Belege im Dossier nachvollziehbar abgelegt?
Chronologie statt Schnellrechnung
Für Vermieter ist eine nachvollziehbare Chronologie wichtiger als ein isolierter Prozentsatz: Vertragsbasis, letzter gültiger Mietzins, frühere Anpassungen, Referenzzinssatz, Kostenfaktoren, Mitteilungen und Belege gehören zusammen.
Offizielle Quellen
- BWO — Hypothekarischer Referenzzinssatz, Fragen und Antworten ↗
- BWO — Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz ↗
Wichtig: ISULAB organisiert das Mietdossier, ersetzt aber weder amtliche Quellen noch eine auf den Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung.