29.09.2026 · CHF · de-CH
Amtliche Formulare im Kanton Zürich
Die Direktion der Justiz und des Innern stellt die amtlichen Formulare für das Mietwesen bereit. Für neue Mietverträge über Wohnräume besteht im Kanton Zürich seit dem 1. November 2013 die Pflicht, den Anfangsmietzins mit dem vorgesehenen Formular mitzuteilen.
- Formular für den Anfangsmietzins.
- Formular für Mietzinserhöhungen und einseitige Vertragsänderungen.
- Formular für Kündigungen von Wohn- und Geschäftsräumen.
Was in ein Zürcher Mietdossier gehört
- Mietvertrag und Nachträge.
- Amtliches Formular zum Anfangsmietzins, wenn erforderlich.
- Nettomietzins und Nebenkosten getrennt.
- Kaution und Nachweise.
- Übergabeprotokoll und Fotos.
- Zahlungen, Fristen und wichtige Korrespondenz.
Referenzzinssatz und Mietzinsbasis dokumentieren
Der Referenzzinssatz liegt im September 2026 bei 1,25 %. Für eine konkrete Mietzinsanpassung ist aber entscheidend, auf welchem Referenzzinssatz der aktuell bezahlte Mietzins beruht und welche weiteren Faktoren im einzelnen Vertragsverhältnis zu berücksichtigen sind.
ISULAB für private Vermieter in Zürich
ISULAB Schweiz hält Objekt, Mieter, Zahlungen, Dokumente, Kanton, Gemeinde und CHF in einem zusammenhängenden Dossier. Die Software ersetzt keine amtlichen Formulare und keine Rechtsberatung; sie sorgt dafür, dass die Unterlagen auffindbar und zeitlich nachvollziehbar bleiben.
Vor formellen Schritten
- Aktuelle Zürcher Formularversion prüfen.
- Zuständige Schlichtungsbehörde nach Bezirk berücksichtigen.
- Berechnung und Belege zu Mietzinsänderungen archivieren.
- Bei Streit oder Unsicherheit fachlichen Rat einholen.
Offizielle Quellen
- Kanton Zürich — Formulare im Mietwesen ↗
- BWO — Hypothekarischer Referenzzinssatz ↗
- BWO — Formularpflicht für den Anfangsmietzins ↗
Wichtig: ISULAB organisiert das Mietdossier, ersetzt aber weder amtliche Quellen noch eine auf den Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung.