29.09.2026 · CHF · de-CH
Warum der Kanton zuerst geprüft werden muss
Das Mietrecht beruht auf Bundesrecht, die Formularpflicht für den Anfangsmietzins wird jedoch in einzelnen Kantonen bei Wohnungsmangel eingeführt. Das BWO-Verzeichnis 2026 zeigt, wo die Pflicht gilt und ob sie das ganze Kantonsgebiet oder nur bestimmte Gebiete betrifft.
Welche Angaben das Formular enthält
Nach dem BWO muss das Formular insbesondere den Mietzins der Vormieterin oder des Vormieters sowie den für den bisherigen Mietzins massgebenden Referenzzinssatz und den Landesindex der Konsumentenpreise ausweisen.
- Bisheriger Mietzins.
- Neuer Anfangsmietzins.
- Massgebender Referenzzinssatz.
- Massgebender Landesindex der Konsumentenpreise.
- Weitere kantonal oder gesetzlich vorgeschriebene Angaben.
Praktische Checkliste vor der Unterzeichnung
- Kanton und Gemeinde des Mietobjekts erfassen.
- BWO-Verzeichnis 2026 prüfen.
- Bei Formularpflicht die aktuelle kantonale Fassung verwenden.
- Ausgefülltes Formular und Zustellnachweis im Dossier behalten.
- Mietvertrag, Übergabeunterlagen und Kaution getrennt, aber verknüpft archivieren.
Zürich als konkretes Beispiel
Der Kanton Zürich stellt amtliche Mietformulare bereit und weist darauf hin, dass bei neuen Mietverträgen über Wohnräume seit dem 1. November 2013 das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses verwendet werden muss.
- Zum lokalen Überblick: Mietverwaltung Zürich.
Offizielle Quellen
- BWO — Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses ↗
- Kanton Zürich — Formulare im Mietwesen ↗
Wichtig: ISULAB organisiert das Mietdossier, ersetzt aber weder amtliche Quellen noch eine auf den Einzelfall abgestimmte Rechtsberatung.